Änderungen der Regelungen zum Infektionsschutzgesetz

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

auf diesem Weg möchten wir euch und Sie über die Änderungen der Regelungen zum Infektionsschutzgesetz in Schulen ab dem 20.03.2022 informieren.

 

  • Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die Übergangsfrist zum Infektionsschutzgesetz zu nutzen. Damit bleibt bis Samstag, 02. April 2022 die Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule bestehen. Danach endet diese Pflicht.

  • In der letzten Woche vor den Osterferien haben alle in Schule tätigen Personen die Möglichkeit, im Schulgebäude freiwillig eine Maske zu tragen.

  • Die schulischen Testungen werden noch bis zu den Osterferien, also bis zum 08. April 2022, in der aktuell gültigen Form durchgeführt.

 

Für die Schulgemeinde hoffen wir, dass wir durch weiterhin rücksichtsvolles und umsichtiges Verhalten im schulischen Zusammenleben die Ansteckungsgefahr so niedrig wie möglich halten können.

 

Beste Grüße aus der Gesamtschule

 

Gertrud Korf                                                                         Endrik Kremkus

 

Link zur Schulmail: [18.03.2022] Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)