Wichtige Information zum Tragen von Masken im öffentlichen Nahverkehr

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

seit dem 23.04.2021 gilt bei Fahrten im öffentlichen Nahverkehr die Verpflichtung, Atemschutzmasken zu tragen. 

Atemschutzmasken im Sinne dieser Verordnung sind Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil 

oder diesen vergleichbare Masken (insbesondere KN95/N95).