Informationen zur Schulmail vom 01.12.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte

Das Schulministerium teilt in der heutigen Schulmail mit, dass die Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 02. Dezember 2021 in den Schulen wieder eingeführt wird. Diese Entscheidung soll dazu beitragen, Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern.

 

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht ändern sich erneut die Regeln zu Quarantänemaßnahmen. Ab dem 02. Dezember gilt wieder, dass sich die Anordnung von Quarantänen nur auf die infizierte Person beziehen.

Eine Ausnahme von dieser Regel ist vorgesehen, wenn außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen.

 

Die Maskenpflicht am Sitzplatz gilt ab sofort auch für alle Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

 

Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern

 

Gemäß der entsprechenden Sätze aus der Coronaschutzverordnung gelten Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen.

Schülerinnen und Schüler, die 16 Jahre und älter sind, weisen dies auf Nachfrage durch eine Bescheinigung über ihre Schultestung nach.

Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis erbringen.

Ebenfalls gilt für die Gruppe der Schülerinnen und Schüler, die jünger als 16 Jahre sind, dass sie für die Teilnahme an sog. 2 G-Angeboten keinen Nachweis über die Immunisierung benötigen.

 

Schulschwimmen

 Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts gilt bei der Nutzung von Schwimmbädern die 3G-Regelung, sodass auch nicht immunisierte, aber negativ getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte teilnehmen können. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren gelten dabei als getestet und benötigen auch keinen Nachweis ihrer Immunisierung.

 

Liebe Schulgemeinde,

Ziel der Coronaerlasse ist es, die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und ihrer Familien sowie die Gesundheit der Lehrerinnen und Lehrer mit ihren Familie nicht zu gefährden und den Unterricht in Präsenz zu erhalten.

Ich wünsche uns allen die notwendige Kraft und Geduld, die auferlegten Maßnahmen im Rahmen der Coronapandemie zu erfüllen.

Für das Schulleitungsteam

 

Gertrud Korf (Schulleiterin)

 

Schulmail vom 01.12.2021

[01.12.2021] Maskenpflicht am Sitzplatz | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)